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So kommt die Schweiz zu ihrem Salz

Salz ist ein wichtiger Rohstoff und aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Bis dieser Bodenschatz aus dem Untergrund gefördert werden darf, vergehen jedoch viele Jahre – von der Planung bis zur Realisierung. Warum das so ist, erläutern wir Ihnen anhand der folgenden Grafik.

Konzession

Um Salz gewinnen zu können, benötigen die Schweizer Salinen eine kantonale Konzession. So hat der Kanton Basel-Landschaft im Konzessionsvertrag von 1962/63 (Stand 2008) den Schweizer Salinen das Recht gewährt, in bestimmten Gebieten unterirdische Salzfelder zu erschliessen. 2025 läuft diese Konzession ab. Bis dahin entscheidet der Landrat über eine Verlängerung bis 2075.

Grobplanung

Ist die rechtliche Voraussetzung zur Salzgewinnung gegeben, beginnt die mehrjährige Grobplanung. Mittels Sondierbohrungen und seismischen Messungen verschaffen sich die Schweizer Salinen ein genaueres Bild über die unterirdischen Salzfelder. Damit ein Gebiet in die engere Wahl kommt, spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Es wird u.a. untersucht, wie mächtig die Salzschicht ist und wie tief sich diese unter der Erde befindet. Schutzgebiete aller Art schränken die verfügbaren Flächen für die Salzgewinnung ein. Ausserdem wird in Siedlungsgebieten kein Salz gewonnen. Deswegen liegen die Gebiete meist in der Land­wirtschaftszone. Schliesslich spielt auch die Nähe zu einer bestehenden Saline (Schweizerhalle oder Riburg) eine wichtige Rolle.

Detailplanung

Erst jetzt beginnt die Detailplanung mit einer minutiösen Analyse des Gebiets. Es werden weitere geologische Studien mit Sondierbohrungen und seismischen Messungen durchgeführt, die für eine sichere Salzgewinnung nötig sind. Nun werden auch Lage und Anzahl der Bohrplätze sowie die Leitungsführung zur Saline berechnet. Die Detailplanung benötigt rund 5 bis 10 Jahre.

Dienstbarkeitsverträge

Nun braucht es auch das definitive Einverständnis der Landeigentümer. Mittels Dienstbarkeitsvertrag regeln die Landeigentümer und die Salinen, wie das Land genutzt werden kann (u.a. Dauer, Ausgleichsleistungen, finanzielle Abgeltungen). Im Fall der Rütihard wird der Bürgerrat Muttenz der Bürgergemeinde diesen Vertrag zur ­Genehmigung unterbreiten.

Baugesuch und Umweltverträglichkeitsprüfung

Für den Bau der Verbindungsleitungen, das Erstellen der Bohrlöcher und Förderschächte braucht es eine Bau- bzw. Bohrbewilligung. Diese erteilt der Kanton. Grundlage für das Baugesuch sind die gültigen Baugesetze, welche auch die Einsprachemöglichkeiten regeln. Mit der Erteilung des Baugesuchs macht das kantonale Bau- und Umweltdepartement Auflagen. Ein wichtiger Bestandteil des Baugesuches ist ein Umweltverträglichkeitsbericht, der von externen Fachstellen erarbeitet wird und von der zuständigen Behörde (im Kanton Basel-Landschaft ist dies das Amt für Umweltschutz und Energie) geprüft wird. Dieses mehrstufige Bewilligungsverfahren stellt sicher, dass bei der Umsetzung die jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse (z.B. zur Geologie) einbezogen werden.

Bau- und Bohrbewilligung

Erst nach diesem mehrstufigen Verfahren erteilt der Kanton die nötigen Bau- und Bohrbewilligungen. Diese können mit Auflagen zum Schutz der Natur und Umwelt verbunden sein.

Planung Bauprojekt

Wie bei einem Hausbau werden in das Bauprojekt verschiedene Spezialfirmen involviert, z.B. für den Rohrleitungsbau, für Bohrarbeiten, Elektroinstallationen und Messungen.

Salzgewinnung

Je nach Grösse rechnet man pro Bohrfeld mit einem Jahr für die Bohrarbeiten und den Leitungsbau. Nach einer mehrjährigen Periode zur Anlaugung der unterirdischen Salzschicht wird für 10 bis 15 Jahre Salz gewonnen. Dieser ganze Prozess erfolgt unterirdisch und geräuschlos. Nach rund 20 Jahren werden die Bohrplätze wieder zurückgebaut und das Land vollständig rekultiviert bzw. renaturiert.

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Ihre Ansprechpartner

Dr. Urs Ch. Hofmeier

CEO

Tel. +41 61 825 51 51
urs.hofmeier@saline.ch

Dr. Andreas Kühni

Leiter Exploration und Gewinnung

Tel. +41 61 825 51 51
andreas.kuehni@saline.ch

Benjamin Sutter

Leiter Rohstoffsicherung Kanton AG

Tel. +41 79 770 06 81

Montag bis Donnerstag ganztags

benjamin.sutter@saline.ch

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